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1. Demokratie lernen und leben – Unser Schulparlament

Anlässlich der Bürgermeisterwahl 1999 führten unsere 4. Schuljahre ein Projekt zum Thema Demokratie durch. Die Kinder erarbeiteten Parteiprogramme und führten selbst Wahlen durch. Dadurch initiiert entstand der Wunsch, diese Ziele auch zu realisieren. Es entstand unser Schulparlament als wichtiges Mitwirkungsgremium der Kinder.

Jede Klasse wählt pro Halbjahr Vertreter, die als Klassenrat fungieren und als Abgeordnete die Wünsche, Ideen und Probleme in den Sitzungen des Schulparla-mentes vortragen. Diese werden dort diskutiert und entschieden.

Die Schulleitung trägt diese Ergebnisse an die Lehrerkonferenz, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz heran und berät die Abgeordneten bei der Durchsetzung ihrer Interessen.

Das Schulparlament des Schuljahres 2005/2006

Themen, die erarbeitet wurden bzw. in Arbeit sind: Spielpläne für die Pausen, Herstellung von Fußballtoren, Verbesserung der Toilettensituation, Neugestaltung des Schulhofes, Analyse und Einflussnahme auf die Verkehrssituation an der Gartenstraße, Kontakte mit dem Kinder- und Jugendparlament der Stadt Dinslaken, Erarbeitung einer Satzung für das Parlament, Austausch mit dem Schulprojekt in Brasilien, Auswahl des Pausenspielzeuges, Umfragen zu Wünschen und Problemen der Kinder... .

2. Die Klassenpflegschaft

Dazu gehören die Eltern der jeweiligen Klasse. Sie wählen eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Vertreter/in, die die Interessen ihrer Klasse vertreten, gegebenenfalls Anträge an die Schulkonferenz weiterleiten und gleichzeitig Mitglieder der Schulpflegschaft sind sowie beratend an Klassenkonferenzen teilnehmen können.

Darüber hinaus wirken Eltern bei pädagogischen Konferenzen mit, sind AG-LeiterInnen, gestalten in Aktionen das Gebäude und den Schulhof, planen und feiern Feste, besuchen und helfen im Unterricht usw..

3. Die Elternversammlung des Ganztags

Ein weiteres Gremium ist die Elternversammlung des Ganztags, die analog zur Klassenpflegschaft einmal pro Halbjahr tagt. Natürlich sind diese Eltern bereits durch ihre Klassenpflegschaften und die Schulpflegschaft vertreten, doch wird hier die Möglichkeit geschaffen, den Ganztag gezielt mit zu gestalten, Probleme und Ideen zu besprechen und Fragen zu klären.

In der Elternversammlung werden zwei VertreterInnen gewählt, die mit beratender Stimme an der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz teilnehmen.

4. Die Schulpflegschaft

Sie setzt sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen und stellt das Diskussionsforum der Elternschaft unserer Schule dar. Durch die Schulleitung werden so Informationen an die Klassenpflegschaften weitergegeben. Die Schulpflegschaft wählt eine/n Schulpflegschaftsvorsitzenden. Des Weiteren stellt die Schulpflegschaft 6 Elternvertreter für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft diskutiert Belange der Klassen und der Schule und stellt ihre Anträge an die Schulkonferenz.

5. Die Lehrerkonferenz

Zur Lehrerkonferenz gehören alle LehrerInnen des Kollegiums. Sie bilden im Weiteren pädagogische, Klassen-, Fach- und Versetzungskonferenzen. Die Lehrerkonferenz wählt einen Lehrerrat, 6 VertreterInnen für die Schulkonferenz und vergibt die einzelnen Aufgaben und Ämter.

6. Die Mitarbeiterkonferenz

Die Erziehungskräfte des freien Trägers nehmen an pädagogischen Konferenzen teil, die die Bereiche der Schulprogramm-, Erziehungs-, Elternarbeit und der außerschulischen Förderung sowie Planung von Schulleben und Arbeitsgemeinschaften/Projekten betreffen. Sie sind in die Entscheidungen, die den Bereich der Betreuung betreffen, im Sinne einer Mitarbeiterkonferenz (Erziehungskräfte der Basisgruppen und LehrerInnen) mit einbezogen.

7. Teamsitzungen

Sowohl das Lehrerkollegium wie auch das Ganztagsteam benötigen Raum für Koordinierungen.

Aus diesem Grund finden in beiden Bereichen wöchentliche Teamsitzungen statt, in der aktuelle Belange besprochen und geklärt werden. An der Teamsitzung des Lehrerkollegiums nimmt die Leiterin des Ganztags teil.

8. Schulinterne Arbeitskreise

Neben den diversen Aufgaben ist jede Kollegin auch Mitglied des schulinternen Arbeitskreises Deutsch/Rechtschreiben, Deutsch/Lesen oder Mathematik. Diese Arbeitskreise wurden im Schuljahr 2004/05 gegründet, um insbesondere die Entwicklung von Fördermaterialien und -konzepten für die flexible Schuleingangsphase zu entwickeln. Diese Arbeitskreise sind mittlerweile insofern etabliert, als sie beratend und in Bezug auf Lehr- und Lernmittel selektierend arbeiten.

9. Die Koordinierungsgruppe Ganztag

Einmal wöchentlich trifft sich die Schulleitung mit der Leiterin des Ganztags und einem dafür zuständigen Mitglied des Kollegiums. Hier werden konkrete Probleme erörtert und Absprachen zur weiteren Vorgehensweise getroffen.

Dieses Gremium legt auch fest, wann ein weiteres Treffen mit der Koordinatorin des Internationalen Bundes, mit dem Ganztagsteam oder ein Elternabend notwendig ist. Geplant ist ein Termin pro Quartal.

Folgende Mitglieder nehmen teil: die Koordinatorin des IB, die Leiterin des Ganztages, ein/e gewählte/r Elternsprecher/in des Ganztags, die/der Schulpflegschaftsvorsitzende, ein Mitglied des Lehrerrates sowie die Schulleitung.

10. Die Schulkonferenz

Sie ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan an der Schule. Hier wird z.B. über die pädagogische Arbeit beraten, es werden Grundsätze empfohlen, es werden notwendige Anträge an den Schulträger gestellt oder Entscheidungen über die Verwendung der Finanzen getroffen.

Bereits vor Eintritt der Eltern ins Schulleben, am ersten Elternabend vor der Einschulung, werden die verschiedenen Gremien der Schulmitwirkung vorgestellt.

Um zudem viele Eltern für eine aktive Mitarbeit an Schule zu interessieren, versuchen Mitglieder der Klassen- und Schulpflegschaft sowie der Schulkonferenz bei verschiedenen Anlässen (Arbeit am Schulprogramm, Feste, Aktionstage etc.) möglichst oft mit Eltern ins Gespräch zu kommen, diese zu informieren und auf Möglichkeiten aufmerksam zu machen.

11. Rechte bedingen auch Pflichten - Unser Schulvertrag

Die Verantwortung aller Beteiligten für das Gelingen des Systems Schule findet ihre Operationalisierung in unserem in 2003 gemeinsam erarbeiteten Schulvertrag.

Er konkretisiert die oben genannten Erziehungsziele und Wertevorstellungen. Aus den eigenen Rechten leiten sich im Umkehrschluss die eigenen Pflichten ab.

Der Schulvertrag wird in den Klassen und auf den Elternabenden vorgestellt und von Kindern, Eltern und Lehrern unterschrieben.