Mitwirkungsgremien:
Die vertrauensvolle enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern und dem Team der Gartenschule ist die wesentliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und die gelungene
Entwicklung Ihres Kindes. Beide Seiten ergänzen einander in dieser Partnerschaft, indem sie sich über Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung verständigen.
In Grundschulen gibt es für Sie als Eltern zahlreiche Möglichkeiten an Regeln und Zielenmitzuarbeiten, die für das Lernen und Leben in der Schulgemeinschaft wichtig sind. So können
zum Beispiel Absprachen zu Hausaufgaben und Verhaltensregeln für die Schule getroffen werden. Neben der gemeinsamen Weiterentwicklung des Schulprogramms können Sie in den Mitwirkungsgremien ebenso
wie die Lehrkräfte Vorschläge einbringen und an wichtigen Entscheidungen mitwirken.
- Klassenpflegschaft (Elternabend):
Am Anfang des Schuljahres werden Sie als Eltern gemeinsam mit den anderen zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Dort werden Sie über einzelne Fächer, Unterrichtsvorhaben
und -methoden sowie Bewertungsmaßstäbe informiert.
Sie können dann über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft und Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen
stellen.
In diesem Rahmen wählen Sie aus allen Eltern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Mit Unterstützung der Klassenlehrkraft lädt
die oder der Vorsitzende die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt nach Absprache die Themen der Tagesordnung fest. Diese können natürlich von allen anderen Eltern ergänzt
werden.
- Schulpflegschaft:
Die in den einzelnen Klassen gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Die Vertreterungen können ebenfalls beratend an den Schulpflegschaftssitzungen
teilnehmen, genauso wie die Schulleitung. Diese Interessenvertretung aller Eltern bespricht und berät sich vorab zu den Themen, zu denen in der Schulkonferenz eine Entscheidung getroffen
wird.
- Schulkonferenz:
Das oberste Mitwirkungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz. Sie setzt sich aus den in der Schulpflegschaft gewählten Vertretenden der Eltern und in der Lehrerkonferenz
gewählten Lehrkräften zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleitung. Die zahlreichen Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz festgeschrieben. In der Schulkonferenz können eigene Ideen und
Stellungnahmen verabschiedet werden und genauso Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers angenommen oder abgelehnt werden. Sie nimmt maßgeblich Einfluss auf die innerschulische Organisation,
die Kooperation mit außerschulischen Partnern und insbesondere die Unterrichts- und Erziehungsarbeit.
- Elternsprechtage:
Wann immer Sie das Bedürfnis haben, suchen Sie das Gespräch mit dem Team der Gartenschule, um über besondere Probleme und Belastungen Ihres Kindes zu sprechen. Solche Informationen
werden vertraulich behandelt und helfen Ihrem Kind. Vereinbaren Sie Gesprächstermine am einfachsten über den Schulmanager. Insbesondere die zweimal im Jahr stattfindenden Elternsprechtage sollten Sie
nutzen, um sich über die Leistungen und die persönliche Entwicklung Ihres Kindes genau zu informieren.
- Klassenkonferenz:
Die Mitglieder der Klassenkonferenz sind alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal. Sie sprechen über die Bildungs- und Erziehungsarbeit
in der jeweiligen Klasse. Die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft kann zum Teil beratend an der Klassenkonferenz teilnehmen.
- Schulleben:
Sie können das Schulleben Ihres Kindes durch aktive Mitarbeit bereichern und die Lehrkräfte unterstützen: Sie können bei Projekten und in Arbeitsgemeinschaften helfen. Bei
Schulveranstaltungen, Festen, Aufführungen, Ausstellungen und Präsentationen können Sie ebenso aktiv werden wie bei Exkursionen, Klassenfahrten oder außerunterrichtlichen Angeboten. Auch im Rahmen
des Offenen Ganztagsangebots der Schule ist Ihre Mitarbeit gern gesehen. Bitte sprechen Sie das Team der Gartenschule darauf an.