Einschulung

Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist für jedes Kind eine neue Erfahrung und eine große Herausforderung. Um den Kindern die Unsicherheit vor der neuen Situation zu nehmen, pflegen wir im Rahmen des Gartenzwerge-Programms eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Schule

Geschultes Personal hilft den Kindern, sich mit ihrer neuen Lernumgebung vertraut zu machen und ihnen den Schulanfang zu erleichtern.

 

Schulpflicht:
Jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird zum nächsten Schuljahr schulpflichtig.
Vielleicht wünschen Sie sich, dass Ihr Kind erst ein Jahr später in die Schule geht. Die ist jedoch nur möglich, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen. Die Entscheidung über eine Zurückstellung trifft die Schulleitung auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens, das bei der Schuleingangsuntersuchung erstellt wird. Um das Verfahren Ihrerseits zu unterstützen, können Sie als Eltern weitere fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen vorlegen, die die Schulleitung in ihre Entscheidung einbezieht.
Wenn Sie als Eltern Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, stellen Sie einen formlosen Antrag an uns. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit Ihnen über die Aufnahme Ihres Kindes unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Nur wenn erwartet wird, dass Ihr Kind erfolgreich mitarbeitet, ist die vorzeitige Einschulung sinnvoll und eine Aufnahme möglich.

 

Anmeldung:

Als Eltern erhalten dafür etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dinslaken. Darin werden Sie gebeten, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Bitte vereinbaren Sie vorab mit uns einen Termin zur Anmeldung und bringen unbedingt Ihr Kind zur Anmeldung mit! Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule ein wenig näher kennen.

Die Anmeldung bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens.

 

Schuleingangsuntersuchung:

Alle Kinder, die in die Schule kommen, nehmen an der Schuleingangsuntersuchung teil. Im Rahmen dieser Untersuchung wird festgestellt, ob Ihr Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreichen, um die Anforderungen in der Grundschule erfüllen zu können.

Der Termin für die Untersuchung Ihres Kindes wird Ihnen vom Gesundheitsamt mitgeteilt. Die Untersuchung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter erhält ein kurzes schriftliches Gutachten über die Untersuchungsergebnisse. Eine Kopie dieses Gutachtens wird Ihnen unmittelbar nach der Schuleingangsuntersuchung ausgehändigt.

 

 

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letzte Aktualisierung März 2025